Vormundschaften & Beistandschaften
Als Teil des Referats Jugend, Migration und Beratungsdienste des AWO Landesverbandes Berlin übernimmt unser Bereich Vormundschaften seit 1970 Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für ausländische Minderjährige sowie Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit. Vormundschaften sowie Pflegschaften führen wir dabei mit festgelegten Wirkungskreisen als gesetzliche Aufgabe aus. Als Vormund*in oder Pfleger*in können wir also ausschließlich durch gerichtliche Bestellung tätig werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vormundschaften und Beistandschaften der Berliner AWO:
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
-
#AWO #Demokratie #Jugend #Zukunft
- 02.12.2024 |
- News