Vormundschaften
Die UN-Kinderrechtskonvention besagt in Art. 3.1.: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen […] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. Die Überzeugung und Aufgabe der AWO Berlin im Bereich der Vormundschaften ist es, diese vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen und zu gewährleisten.
Als Teil des Referats Jugend, Migration und Beratungsdienste des AWO Landesverbandes Berlin übernimmt unser Bereich Vormundschaften seit 1970 Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für ausländische Minderjährige sowie Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit. Vormundschaften sowie Pflegschaften führen wir dabei mit festgelegten Wirkungskreisen als gesetzliche Aufgabe aus. Als Vormund*in oder Pfleger*in können wir also ausschließlich durch gerichtliche Bestellung tätig werden.
Es gibt ganz verschiedene rechtliche Gründe, die eine Vormundschaft oder Pflegschaft notwendig machen, so u. a. das Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis (bspw. nicht verheiratete minderjährige Kindesmutter) oder bei tatsächlichem Hindernis (bspw. unbekannter Aufenthaltsort der Eltern) und der Entzug der elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung.
Wir tragen immer große Verantwortung für minderjährige Kinder, stärken und schützen deren Interessen und Rechte und setzen diese durch. Im Mittelpunkt der Arbeit im Bereich Vormundschaften der AWO Berlin stehen stets das Wohl und die Wahrung der Interessen der vertretenen Kinder und Jugendlichen.
Kontakt
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AWO Landesverband Berlin e. V.Vormundschaften und Pflegschaften
Hallesches Ufer 30A, Innenhof
10963 BerlinTelefon 030 25 389 300
Fax 030 25 389 340
E-Mail mail@awo-vormundschaften.de
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- 02.12.2024 |
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