Ältere Frau folgt mit Blick dem Fingerzeig des Kleinkindes in ihrem Arm. Junge Frau steht daneben und blickt in die Kamera
Bildnachweis: AWO Bundesverband

Kinderschutz

Kinder gehören zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Sie brauchen besonderen Schutz vor Gewalt und vor problematischen Lebensumständen, die Gewalt erst möglich machen. Dem Schutz des Kindeswohls sind alle in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte verpflichtet, die auch mit Kindern arbeiten. Kindertageseinrichtungen sind dabei ein wichtiger und unverzichtbarer Partner.

Auch wir als Berliner AWO nehmen den Schutzauftrag gegenüber den Kindern sehr ernst. Gesetzlich wird dieser im §8a SGB VIII definiert. Der Paragraph regelt die Beteiligung der Freien Träger und beschreibt die Verantwortlichkeiten in Bezug auf diesen Schutzauftrag. Es geht vor allem darum, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und bei den Personensorgeberechtigten (Eltern) auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken.

Natürlich beziehen wir auch Kinder und Jugendliche, entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand in diesen Prozess mit ein. Wenn sich bspw. ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhärtet und keine Kooperation mit den Eltern zustande kommt, nehmen wir Kontakt zum Jugendamt auf. Bei akuten Gefährdungen ist manchmal auch sofortiges Handeln zum Schutz des Kindes erforderlich.

Zur Unterstützung dieser Prozesse hat Berlin ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung und Dokumentation mit einem einheitlichen Ersteinschätzungsbogen entwickelt. Dieser wird in den Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe, auch bei der AWO, eingesetzt. Natürlich sind wir als Kinder- und Jugendhilfeträger auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen (§ 72a SGB VIII) beschäftigt werden.

Für diese Aufgaben hält unserer Berliner AWO Landesverband eine sogenannte „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Kinderschutz vor. Neue Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen und Diensten werden in ihre Aufgaben im Rahmen des Kinderschutzes eingeführt. Das Verfahren zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung ist im Qualitätshandbuch unserer AWO-Träger festgelegt. Wir bieten zudem Beratungen im Einzelfall, Prozessbegleitung und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an.

Ein ganz besonderes Augenmerk verdient unser „AWO Netzwerk Kinderschutz“ – ein Zusammenschluss von Kinderschutzfachkräften in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der Berliner AWO und ihrer Mitgliedsorganisationen mit Kindertagesstätten und/oder Angeboten in den Hilfen zur Erziehung. Hier findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch zu aktuellen Themen des Kinderschutzes statt.

Folgende Angebote stellen wir in Berlin zur Verfügung

Straßenkarte

Downloads & Links

Kontakt

  • Sadije Pehlivanoglu
    Kita-Fachberatung mit dem Schwerpunkt Integration/Inklusion und Kinderschutzbeauftragte

    AWO Landesverband Berlin e. V.
    Blücherstraße 62
    10961 Berlin

    Telefon 030 25 389 247
    Mobil 01602524325
    E-Mail Sadije.Pehlivanoglu@awoberlin.de

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: