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Markus Galle

Berliner Finanzverwaltung blockiert wichtige Reformen in der stationären Pflege

Acht Jahre lang wurde verhandelt. Jetzt weigert sich das Land Berlin, insbesondere die Finanzverwaltung, den zwischen den Verbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden der privaten Pflegewirtschaft, den Pflegekassen und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ausgehandelten Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege zu unterschreiben.

Das Foto zeigt eine ältere Person im Rollstuhl.
Bildnachweis: AdobeStock // C Kana

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin sowie die Berliner Arbeiterwohlfahrt sehen in dieser Blockade einen massiven Vertrauensverlust und fordern die Finanzverwaltung auf, diese unverantwortliche Entscheidung zurückzunehmen.

Dazu Martin Hoyer, Geschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin:
„Mit ihrer Weigerung, den seit Monaten vorliegenden und unterschriftsreifen Berliner Rahmenvertrag zu unterzeichnen, verhindert die Landesregierung nicht nur eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den Einrichtungen. Denn sie blockiert damit auch die Umsetzung wichtiger Reformen, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Wer einen nach acht Jahren Verhandlungen sorgfältig zwischen den Vertragspartnern ausgehandelten Vertrag nicht unterschreibt, setzt zudem die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin, den Pflegekassen und den Trägern stationärer Pflegeeinrichtungen aufs Spiel.“

Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der Berliner AWO, ergänzt: „Die Mitarbeitenden in der stationären Pflege in Berlin leisten jeden Tag in rund 300 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit ca. 30.000 Pflegebedürftigen fantastische Arbeit. Wir fordern die Finanzverwaltung auf, die Leistungen, die täglich in der stationären Pflege erbracht werden, anzuerkennen. Dazu muss die Finanzverwaltung endlich den ausführlichen und fair verhandelten Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege unterzeichnen.“

In der stationären Pflege in Berlin besteht dringender rechtlicher Handlungsbedarf, den bestehenden alten Rahmenvertrag an das in den vergangenen zwölf Jahren veränderte Bundesrecht anzupassen. Mit dem neuen Rahmenvertrag sollte u. a. der seit 2017 verbindliche neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden. Dieser sieht u. a. vor, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu Pflegenden zu fördern, d. h. Pflegebedürftige zu unterstützen, ihr Leben so weit als möglich selbst zu gestalten. Dafür sollten Fachkräfte von bürokratischen, hauswirtschaftlichen Aufgaben entlastet werden. Das bleibt nun weiterhin ungewiss und es droht ein Rückfall in die Versorgung nach dem Motto „satt-sauber-still“. Weiterhin würden wichtige bundesweite Regelungen zur Zahlung tariflich üblicher Entgelte für das Pflegepersonal oder auch zur Anwerbung von Pflegepersonal aus Drittstaaten nicht umgesetzt.

Anmerkungen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und gliedert sich bundesweit in 30 Bezirks- und Landesverbände, 411 Kreisverbände und 3.514 Ortsvereine. Getragen wird die AWO deutschlandweit von ca. 326.000 Mitgliedern und ca. 228.000 Mitarbeitenden.

Bei der AWO in Berlin und ihren Mitgliedsorganisationen sind rund 8.500 Mitarbeitende beschäftigt. Sie zählt derzeit ca. 5.000 Mitglieder. Als Wohlfahrtsverband ist die Berliner AWO in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit tätig, so beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe, der Seniorenarbeit, der Migrationssozialarbeit und der Pflege. Auch das Thema Frauen und Gleichstellung spielt eine wichtige Rolle. Das Engagement der AWO stellt stets die Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund. Die Werte Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz sind Grundlage für das Handeln in der AWO.

 

  • Markus Galle
    Leiter Stabsstelle Kommunikation & Pressesprecher

     

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