Frau fasst andere Person bei der Hand
Bildnachweis: Unsplash // Remi Walle

Menschen mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung

„Behindert ist man nicht, behindert wird man.“ Dieser Satz entstammt der Behindertenbewegung der 1970er-Jahre. Er bringt vieles simpel und klar auf den Punkt, das bis heute nicht im Ansatz an Aktualität verloren hat.

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahre 2016 – vier Jahrzehnte später – findet sich diese Auffassung im deutschen Recht erstmals so deutlich wie nie zuvor. Die Abkehr vom Begriff der Behinderung als individuelle Eigenschaft, hin zu einem inklusiven Verständnis von Behinderungen, die in Wechselwirkung mit der Gesellschaft entstehen. Ein längst überfälliger Wechsel der Perspektive, der die Sicht auf alle Menschen, mit ihren individuellen Stärken und Schwächen, erlaubt und eine Kategorisierung in „behindert“ und „nicht-behindert“ in weiten Teilen überflüssig erscheinen lässt.

So banal die Erkenntnis auch ist: ein Mensch, welcher beispielsweise mit einer Beinprothese lebt, ist weniger in seiner gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, wenn es in seinem Sozialraum mehr Bänke und Rolltreppen gibt. Die Behinderung liegt also nicht ausschließlich in der Physis des Menschen, sondern zu einem Teil in der Gestaltung des öffentlichen Raumes. Zudem gibt es Personen, die sich durch ihre geistige oder körperliche Behinderung nicht oder kaum eingeschränkt fühlen. Wenn diese Erkenntnisse auf allen Ebenen der Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit geworden sind, dann haben wir Inklusion erreicht.

Für uns als AWO in Berlin ist dieser Geist der Inklusion ein wichtiger Teil unseres Selbstverständnisses. Mit unseren AWO-Kreisverbänden sowie unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir Unterstützung, wenn die Teilhabe eines Menschen durch die Behinderung eingeschränkt ist oder eine dauerhafte Einschränkung droht. Dabei stehen in Harmonie mit dem sog. „Sozialgesetzbuch Neuntes Buch“ (SGB IX) besonders die soziale Teilhabe, die Teilhabe am Arbeitsleben, die medizinische Rehabilitation und die Teilhabe an Bildung im Fokus. All diese Bereiche können Bestandteil der Eingliederungshilfe sein.
Darüber hinaus fördert und unterstützt unser Berliner Landesverband innovative Projekte, um die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen relevanten Bereichen, wie bspw. der Pflege, der Jugendhilfe oder der Unterstützung für Menschen mit Migrationserfahrung, weiter auszubauen.

Hierzu braucht es ein starkes politisches Engagement. Unser AWO-Landesverband ist deshalb auf der Ebene der Berliner Landespolitik ausgesprochen aktiv, so u. a. als Mitglied im Berliner Teilhabebeirat, der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe, in zahlreichen Fachgremien der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin (LIGA Berlin) sowie über Aktionsplattformen und Verbandsinitiativen. Damit haben wir als AWO einen entscheidenden Einfluss auf die Berliner Behindertenpolitik und die Gestaltung der Unterstützungslandschaft in unserer Stadt. Das Ziel der Inklusion hat so nicht nur auf dem Papier, sondern auch in unserem gesellschaftlichen Miteinander einen festen Platz!

Folgende Angebote stellen wir in Berlin zur Verfügung

Straßenkarte

Kontakt

  • Benjamin Wasielewski
    Referent Eingliederungshilfe

    AWO Landesverband Berlin e.V.
    Hallesches Ufer 30 A, Innenhof
    10963 Berlin

    Telefon 030 25 389 209
    Mobil 0152 52 041 386
    E-Mail benjamin.wasielewski@awoberlin.de

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