ver.di ruft Mitarbeitende der Berliner AWO zum Warnstreik auf
Nach der vierten Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Berliner AWO am 18. Oktober 2023, ruft ver.di zum viertätigem Warnstreik am Montag und Dienstag, 6. und 7. November 2023 sowie am Mittwoch und Donnerstag, 15. und 16. November 2023 auf. Der Streikaufruf betrifft sowohl den Berliner AWO Landesverband als auch die AWO pro:mensch und die Berliner AWO Kreisverbände (Kreisverband Mitte, Kreisverband Südwest, Kreisverband Spandau, Kreisverband Südost, Kreisverband Spree-Wuhle).
Genauere Informationen zu den Auswirkungen auf die einzelnen Angebote (bspw. Kita, Beratungen, Freiwilligendienst oder Wohnungsnotfallhilfe) erhalten Betroffene direkt bei den jeweiligen Angebotsträgern. Eine Übersicht zu den Angeboten, Trägern sowie Kontaktdaten erhalten Sie unter diesem Link.
Markus Galle, Sprecher des Berliner AWO Landesverbandes, ordnet die Situation aus Sicht der Berliner AWO-Tarifkommission ein:
„Als AWO respektieren wir selbstverständlich das Recht auf Streik. Wir haben großes Verständnis für die Forderung, die Gehälter der Angestellten der AWO dem Niveau des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) anzupassen. Deswegen haben wir ver.di bereits in der zweiten Runde der Verhandlungen im Juni dieses Jahres angeboten, die allgemeinen Entgelterhöhungen sowie die Laufzeit, die in der TV-L Tarifrunde 2023 (nächste bzw. dritte Verhandlungsrunde am 7. bis 9. Dezember 2023) vereinbart werden, auf die Berliner AWO zu übertragen. Das ist für uns ein großer Kraftakt, da zum einen niemand den Tarifabschluss des TV-L vorhersagen kann. Zum anderen ist zum jetzigen Stand auch die Refinanzierung seitens der öffentlichen Hand nicht gesichert. Wir gehen hier also in Vorleistung und damit ein nicht geringes Risiko ein. Mit dem Angebot möchten wir unterstreichen, dass auch wir das Ziel der Angleichung an den öffentlichen Dienst unablässig weiterverfolgen. Leider beharrt ver.di aktuell noch auf die sofortige Umsetzung des 100 % TV-L Ziels. Ohne feste Finanzierungszusage der öffentlichen Hand hätte dies jedoch zur Folge, dass mindestens einzelne soziale Dienstleistungen bzw. Arbeitsbereiche ihren Dienst einstellen müssen. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit. Als Arbeitgeber ist es unsere Verantwortung, den Tarifabschluss so zu gestalten, dass keines dieser Szenarien Realität wird. Gerade in der aktuellen Krise ist es unsere Pflicht, wirtschaftlich stabil zu bleiben und somit weiterhin ein verlässlicher und sicherer Arbeitgeber zu sein.“
Der Schwerpunkt der Arbeitgeberseite liegt weiterhin auf der Sicherung der Refinanzierung. Es wurden hierzu bereits zahlreiche Gespräche mit der Berliner Politik und Verwaltung geführt. Öffentlich wurde u. a. im Zuge der Demonstration am 8. November 2023 mit ca. 3.500 Teilnehmenden auf die prekäre finanzielle Situation sozialer Träger aufmerksam gemacht. Die Voraussetzung für weitere Verhandlungen sind echte Kompromissbereitschaft seitens ver.di sowie konkrete Refinanzierungszusagen, insbesondere seitens des Berliner Senats.
Der aktuelle Tarifvertrag läuft noch bis zum 31. Dezember 2023.