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Berthe Jentzsch

Interessenbekundungsverfahren für Vergabe von landeseigenen Grundstücken an gemeinnützige Träger startet

Ab heute können sich gemeinnützig soziale Träger für die Nutzung landeseigener Einfamilienhausgrundstücke für soziale Projekte bewerben.

Bildnachweis: Stattbau GmbH

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Berlin hat den Verkauf landeseigener Liegenschaften deshalb gestoppt und vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai 2022 Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick.

Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Kriterien für die Bewertung der Konzepte sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden. Ein Fachbeirat aus Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände und zuständigen Senatsverwaltungen wird die Interessenbekundungen bewerten.

Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der AWO Berlin kommentiert: „Wir begrüßen, dass das Interessenbekundungsverfahren nun zum 2. Mal eröffnet wird. Die wichtige Arbeit sozialer gemeinnütziger Träger braucht Stellenwert, Platz und Raum in unserer Stadt. Wir freuen uns daher über die Unterstützung durch das Land Berlin. Gerade in den letzten Wochen und Jahren haben wir wiederholt erlebt, dass Beratungen, soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote unerlässlich sind.“

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Grundstücken finden Sie hier, Informationen zum Verfahren hier.

Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie hier.