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Markus Galle

Berliner AWO kämpft für Hauptstadtzulage für Freie Träger

Am 18. und 19. März 2024 werden die Einrichtungen der Berliner AWO, darunter u. a. Kitas, Beratungsstellen und Seniorenangebote, weitgehend geschlossen bleiben. Damit protestiert die AWO gegen die Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden Freier Träger im Vergleich zu Landesbeschäftigten, insbesondere bei der Hauptstadtzulage. Höhepunkt wird eine Demonstration der Mitarbeitenden der Berliner AWO am Dienstag, ab 11 Uhr, vor dem Roten Rathaus sowie der Senatsverwaltung für Finanzen sein.

Bildnachweis: Holger Groß // Paritätischer Berlin

Die Protestaktionen werden sowohl vom Berliner AWO Landesverband als auch von AWO pro:mensch und den Berliner AWO Kreisverbänden getragen. Auch andere Träger aus Berlin haben bereits ihre Unterstützung zugesagt und werden sich beteiligen. Alle betroffenen Eltern, Klient*innen und Besucher*innen werden im Vorfeld zu den Schließungen und den Aktionen informiert. Eine Notbetreuung in den Kitas kann nicht flächendeckend gewährleistet werden. Auch hierzu werden die jeweiligen Träger entsprechend zeitnah informieren.

„Noch immer gibt es keine Lösung zur Hauptstadtzulage für Freie Träger. Die Entscheidung des Senats, die Hauptstadtzulage für Freie Träger vorerst nicht zu refinanzieren, können wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen. Seit vier Jahren fährt der Senat eine Hinhaltetaktik. Der Vertrauensverlust ist mittlerweile riesig. Das Zurückrudern des Senats in Sachen Hauptstadtzulage für Freie Träger hat das Fass nun endgültig zum Überlaufen gebracht. Die Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden Freier Träger gegenüber den Landesbeschäftigten muss jetzt beendet werden. Deshalb fordern wir eine sofortige Umsetzung der Hauptstadtzulage auch für die Mitarbeitenden Freier Träger. Der Berliner Senat muss seine Zusagen einhalten – Entschuldigungen helfen beim aktuellen Fachkräftemangel längst nicht mehr weiter.“ ordnet der Landesgeschäftsführer der Berliner AWO, Oliver Bürgel, die weitreichenden Protestaktionen ein.

Hintergrund

Seit November 2020 wird den Beschäftigten des Landes Berlin eine monatliche sog. Hauptstadtzulage i. H. v. 150 Euro brutto gewährt. Mittlerweile ist diese Hauptstadtzulage auch tariflich verankert. Seit Bestehen der Hauptstadtzulage kämpfen auch die Freien Träger in Berlin für die Gewährung dieser Zulage. Die Freien Träger betreiben im Auftrag der Stadt Berlin u. a. Kitas, Jugend- und Beratungseinrichtungen und engagieren sich bspw. im Bereich der Eingliederungshilfe oder der Senior*innenarbeit. Mit der schriftlichen Anfrage „Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag jetzt mit Hauptstadtzulage für alle?“ der MdAs Julia Schneider und Stefan Ziller (GRÜNE) an das Abgeordnetenhaus vom 14. Dezember 2023 sowie der Antwort vom 27. Dezember 2023 wurde den Freien Trägern in Berlin sowohl die Hauptstadtzulage als auch ein Inflationsausgleich zugesagt. Dies erfolgte im Rahmen des vom Senat klar kommunizierten Ziels, „vom Land Berlin geförderte Mitarbeitende bei Freien Trägern, (…), entsprechend des Bezahlungsniveaus des Landes Berlin zu vergüten.“
Mit dem Schreiben der Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, Tanja Mildenberger, vom 23. Februar 2024 an die Senatskanzlei stellt die Senatsverwaltung für Finanzen für alle überraschend und ohne vorherige Absprache die o.g. Zusage wieder in Frage.